1. Schritt: Verordnung und Termin


Für eine Physiotherapie benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung). Diese wird von ihrem behandelnden Arzt/ihrer behandelnden Ärztin ausgestellt. Achtung - diese ist nur 2 Wochen gültig! Eine physiotherapeutische Behandlung muss innerhalb dieser 2 Wochen ab Ausstellung begonnen werden. Daher ist es sinnvoll, vorerst bei Ihrem/r PhysiotherapeutIn anzufragen, ab wann der Therapiestart möglich ist. Bitte geben Sie mir ihre gültige Verordnung beim ersten Therapietermin. Sie bekommen diese gemeinsam mit Ihrer Rechnung am Abschluss zurück!

 

Terminvereinbarung per Telefon: 0677/644 108 85 oder per E-Mail: christine.lenzer@gmx.at !
 

Eine chefärztliche Bewilligung ist derzeit nur bei SVS versicherten PatientInnen erforderlich!

2. Schritt: Therapie


Was benötigen Sie bei der Therapie?


  • ärztliche Zuweisung/Verordnung und vorhandene Befunde 
  • ein eigenes Handtuch/Badetuch/Leintuch
  • bequeme Kleidung (Für die Therapie und Befundung ist es sinnvoll, sich teilweise zu entkleiden, damit ich Ihren Körper besser sehen und spüren kann)


Wie schaut eine Therapie aus?

  1. termingerechtes Treffen in der Praxis oder bei Ihnen zu Hause
  2. Behandlungsvereinbarung festlegen (Ihre, sowie meine Rechte und Pflichten)
  3. Anamnese - Ihre Geschichte und Themen
  4. körperliche Befundung (Entkleiden meist notwendig), 
    gemeinsame Zielsetzung 
  5. individuell angepasste Behandlung und Unterstützung
  6. Befinden nach der Behandlung und Teilziele evaluieren
  7. Ankleiden, Trinken, Fragen stellen, weitere Termine planen
  8. letzte Therapieeinheit: Erhalt einer Therapieempfehlung und evaluieren des vereinbarten Behandlunsziels und zusätzlich bei Bedarf ein maßgeschneidertes Übungsprogramm, 


Zum vereinbarten Termin treffen wir uns bei mir in der Praxis oder bei Ihnen zu Hause. Für Sie und auch für mich ist ein Behandlungsvertrag unumgänglich. Hier werden Ihre sowie meine Rechte und Pflichten erläutert. Nach einem Kennenlerngespräch, bei welchem Sie mir Ihre Geschichte und Themen erzählen (Anamnese), werden wir in die körperliche Befundung gehen. Dabei betrachte ich Ihre körperliche Konstitution, das Verhalten bei Bewegung, fühle beispielsweise Ihre Muskeln, Gelenke, Faszien, Bänder und spüre so physische Blockaden. Auch verschiedene Bewegungstests werden wir durchführen, um der Ursache Ihrer Beschwerden auf den Grund zu gehen. Darauf folgt die gezielte Behandlung und Unterstützung für Ihren Körper, die aus verschiedensten Methoden und Konzepten sowie Übungen besteht. Nach der Therapieeinheit fühlen Sie erneut in sich hinein und wir evaluieren und besprechen Ihr aktuelles Befinden. Sie können sich dann wieder ankleiden, Ihren Durst stillen, noch offene Fragen stellen und wir vereinbaren den nächsten Termin. Bei Ihrer letzten Therapieeinheit sehen wir uns die gemeinsam gesetzten Behandlungsziele an, Sie bekommen eine Therapieempfehlung von mir und bei Bedarf gibt es ein individuell auf Sie abgestimmtes Übungsprogramm. 

3. Schritt: Bezahlung und Kostenrückerstattung

Da ich eine Wahltherapeutin bin, muss das Honorar für die Behandlungen am Ende der verordneten Einheiten zunächst selbst bezahlt werden.


Mit der Zahlungsbestätigung, der Honorarnote und der Verordnung können Sie dann um Kostenrückerstattung bei ihrer Krankenkasse ansuchen. Der Kostenzuschuss ist ein fixer Tarif, der je nach Art der Leistung unterschiedlich hoch ist.


Kostenrückerstattung bei zusätzlichen privaten Versicherungen

Bei privaten Kranken- oder Unfallversicherungen wird der Restbetrag, den die gesetzliche Kasse nicht erstatten konnte, zu ihren Gunsten rückvergütet. In diesem Fall bleiben Ihnen somit keine Kosten.


Terminabsage

Falls Sie eine Therapieeinheit nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diese spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei Nichterscheinen oder zu spät abgesagten Terminen muss ich Ihnen den Tarif für die Behandlung in Rechnung stellen, da ich mir diese Zeit für Sie reserviert habe.

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